Vorstand

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Vorstandsmitglieder werden von der Genervalversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt. Es müssen mindestens drei und es können höchstens sieben Menschen im Vorstand vertreten sein. Der Vorstand leitet die Genossenschaft und vertritt diese nach aussen. In unserer Statuten sind die Aufgaben ausformuliert (aufgepasst: der Vorstand wird in unseren Statuten als Verwaltung bezeichnet).

Zu Beginn der Amtszeit hält der Vorstand im Organisationsreglement fest, wie er sich in der kommenden Amtszeit organisiert.

Aktuell arbeitet der Vorstand mit vier Kommissionen Infokommission, Baukommission, Küchenkommission und Finanzkommission. Ausserdem hat der Vorstand Geschäftsführung der Genossenschaft an die Fischer AG Immobilienmanagement delegiert.

Vorstandsarbeit

Grundsätzlich kann jede:r an der jährlichen Generalversammlung zur Wahl stellen.

Zum einen erledigt der Vorstand einfache Verwaltungsaufgaben, die keine besonderen Fähigkeiten verlangen. Dank professioneller Unterstützung der Liegenschaftsverwaltung und der jährlich freiwillig durchgeführten Revision kann sich der Vorstand im Grossen und Ganzen auf die Qualität der besanspruchten Dienstleistung verlassen.

Dann ist der Vorstand auch zuständig für die Weiterentwicklung der Genossenschaft. Diese Arbeit beinhaltet strategische Überlegungen. Die Herausforderung hier ist es, das Vorstandsgremium zu motivieren gemeinsam in die gleiche Richtung zu denken. Aktuell bleibt dafür sehr wenig bis gar keine Zeit.

Heute buhlen Vorstandsmitgliedern mit den Anliegen "ihrer Kommissionen" um Redezeit in den Vorstandssitzungen. Je besser eine Kommissionen organisiert ist, desto selbständiger kann diese arbeiten, Entscheide zu Handen des Vorstands vorbereiten und vom Vorstand delegierte Aufgaben umsetzen.

Weil der Vorstand auch Ansprechsgremium ist für diverse Anliegen aus dem Haus, ist es wichtig, dass Vorstandsmitglieder integer und diskret sind. Dies ist insofern eine Herausforderung, weil die meisten Vorstandsmitglieder gleichzeitig auch Mitbewohner:innen sind.

Die Vorstandsarbeit wird pro Jahr mit einer Pauschale von 1000 Franken entschädigt.