Subventionsfonds

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Aktuell stehen für den Subventionsfond die monatlichen Beiträge (30 Franken) der Bewohner:innen zur Verfügung. Mit diesem Geld werden die gutgeheissenen Subventionsanträge finanziert.

Über den Erhalt von Subventionen entscheidet eine unabhängige Subventionsstelle.Die Subventionsstelle wird durch mindestens eine externe Person geführt, welche die Anträge unabhängig und sachlich prüfen kann.

Bewohner:innen, deren Mietzins einen Drittel der Einkünfte übersteigt, können einen Antrag auf Mietzinssubventionierung stellen. Der Maximalbetrag beträgt 300 Franken pro Monat und Person. Der Vorstand hat entschieden, dass gemäss bisheriger Praxis die bewilligten Subventionen auf 50 Franken auf- bzw. abgerundet werden. Für die Berechnung der Bezugsberechtigung gilt ein durchschnittlicher Karthago-Mietzins (2021) von 770 Franken bzw. für Kinder von 385 bis 770 Franken (je nach Wohnsituation).

Für die Einkommensberechnung gelten die gesamten Nettoeinkünfte gemäss Steuererklärung, zusätzlich ein jährlicher Vermögensverzehr von 10%, falls das Vermögen mehr 50’000 Franken beträgt. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum der Stadt Zürich (Grundbetrag plus Karthago-Miete) wird als Minimaleinkommen angenommen, wenn in der Steuererklärung ein tieferer Betrag ausgewiesen ist. Anzahl und Höhe der Subventionen hängen von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab.

Erstmalige Subventionsgesuche können jederzeit gestellt werden. Der Anspruch besteht rückwirkend ab dem Datum eines vollständig eingereichten Gesuchs und maximal bis zum Ende des laufenden Subventionsjahres. Anschlussgesuche müssen jeweils bis zum 30. April bei der Subventionsstelle eingereicht werden. Dem Gesuchsformular ist eine Aufstellung über die aktuellen Einkünfte beizulegen sowie eine Kopie der letzten eingereichten Steuererklärung inklusive Wertschriftenverzeichnis und eine Kopie der letzten detaillierten Veranlagungsverfügung der Steuerbehörden.

Das Reglement, der Infobrief der aktuellen Subventionsstelle sowie das Gesuchformular findest du auf unserer Webseite https://www.karthago.ch/.