Selbstverwaltetes Wohnen

Aus Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wir sind selbstverwaltet. Die Genossenschaft legt gemeinsam Mietzinse fest, sucht selbständig neue Mieter:innen, kümmert sich um Unterhalt und Reparaturen. Wir wählen die Handwerker:innen, Lieferant:innen selber aus. Und sind zuständig für die Einhaltung von baulichen, technischen und rechtlichen Vorschriften.

Welches Organ für welche Aufgaben zuständig ist, wie wir diese erledigen und welche Kompetenzen wem zugesprochen sind, das ist im Organisationsreglement festgehalten. Dieses Dokument wird für jede Amtszeit, also alle 2 Jahre, neu vom Vorstand besprochen und verabschiedet.

Die Vorstand übernimmt die Verantwortung für die genossenschaftlichen Pflichten und Aufgaben. Aktuell führt der Vorstand zur Erledigung seiner Aufgaben vier Kommissionen (Finanzkommission, Baukommission, Küchenkommission, Infokommission) und eine Geschäftsführung (Fischer AG Immobilienmanagement).

Die Geschäftsführung macht für uns die Buchhaltung inkl. Jahresabschluss, verwaltet die Mitgliedschaften und Anteilkapitale der Genossenschaft, überwacht die Einnahmen (Mieten) und Ausgaben (Zahlung der Rechnungen), erstellt jährlich die Nebenkostenabrechnung und stellt bei Wechsel die Mietverträge neu aus.