Preiswertes Wohnen

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//WIP Finanzkommission

//Grundsätze der Kostenmiete in Anwendung bei uns

//Vergleich Oktober 2020 Kostenmiete im Gemeinnützigem Wohnungsbau

//Vermietungsgrundsätze des Kantons Zürich für Vermieter von staatlich unterstützten Wohnungen

//Faustregel für die maximal zulässigen Mietzinse: Diese hängen von den Investitionskosten, dem Referenzzinssatz sowie dem Gebäudeversicherungswert (plus allfällige Baurechtszinsen sowie Subventionen, was für uns aber nicht relevant ist). Ich habe dafür mal die entsprechenden Zahlen fürs Karthago eingetragen. Quintessenz: Gemäss diesem Ansatz liegen unsere Mieten etwas über dem Maximum (ca. 13 Prozent, vgl. Anhang). Da wir keine staatliche Unterstützung erhalten, sind diese Grundsätze für uns in keiner Weise bindend. Es gibt jedoch eine Idee davon, wo wir stehen, nämlich eher am oberen Rand davon, was man beim gegenwärtigen Zinsniveau im Rahmen der Kostenmiete verlangen kann. Eine kurz- bis mittelfristige Notwendigkeit zur Mietzinssenkung besteht meines Erachtens aufgrund der anstehenden Investitionen jedoch nicht.