Konfliktvereinbarung

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Wir sehen Spannungen im Zusammenleben als natürlich an und Konflikte als Chance um uns persönlich sowie als Gemeinschaft weiter zu entwickeln. Unsere Grundhaltung ist wohlwollend und mutig zugleich. Wir üben eine Kultur des aufrichtigen Sprechens und des mitfühlenden Zuhörens.

Wir übernehmen Verantwortung für das eigene Erleben, schauen nach innen und verzichten auf Schuldzuweisungen. Wir schützen uns voreinander nicht durch Distanz, sondern durch Klarheit, Präsenz und Offenheit.

In diesem Sinne anerkenne ich als Bewohner:in des Karthagos folgende Verabredung zum Umgang mit Konflikten.

1. Ich bin gewillt, Konflikte mit anderen Bewohner:innen direkt und konstruktiv zu klären. Eine hausinterne Ombudsgruppe unterstützt auf Wunsch dabei.

2. Bei einem tiefgreifenden Konflikt, der sich nicht im direkten Gespräch mit den am Konflikt beteiligten Personen klären lässt, bin ich bereit an einem begleiteten Konfliktklärungsgespräch (Mediation) teilzunehmen. Dieses Gespräch wird von einer externen Ombudsstelle begleitet, die von der GV gewählt und von der Genossenschaft finanziert wird.

Führt das von der Ombudsstelle begleitete Klärungsgespräch nicht zu einer Entspannung, anerkenne ich dass eine weitere professionelle Begleitung von mir und den anderen Konfliktparteien zu gleichen Teilen für diese Arbeit bezahlt wird. Subventionsbezüger:innen werden dafür hälftig von der Genossenschaft unterstützt. Die Auswahl der weiteren professionellen Begleitung erfolgt durch die Ombudsstelle in Absprache mit den Konfliktparteien und allenfalls der Ombudsgruppe.

3. Wenn die Lösung durch eine Mediation nicht abzusehen ist oder diese verweigert wird, stimme ich zu, dass der Konflikt durch einen Schlichtungsausschuss gelöst wird.

Der Schlichtungsauschuss besteht aus mindestens drei Personen. Jede der Konfliktparteien bestimmt eine Vertrauensperson. Die Vertrauenspersonen wählen eine zusätzliche Person, welche die Sitzungen leitet und die Beschlüsse protokolliert.

Der Ausschuss ist bemüht, innert vier Wochen in Rücksprache mit den Konfliktparteien eine Lösung zu erarbeiten.

4. Führen obige Schritte zu keiner Lösung, oder werden sie verweigert, so soll der Konflikt für die nächste Vollversammlung traktandiert werden, inklusive allfälligen Lösungsanträgen.


Beschlossen und in Kraft gesetzt von der Vollversammlung am 14. April 2026.