Einzug- und Auszugsprozdere

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Die WG trägt die Hauptverantwortung bei Ein- und Auszügen. Das Wichtigste ist, dass deine WG der Liegenschaftsverwaltung Bescheid gibt. Dies läuft über die Ein-, Auszugsformulare der Verwaltung. Sie beinhalten alle Infos, damit die Verwaltung die nächsten Schritte (Anmeldung Genossenschaft, neuer Mietvertrag, Ein-/Auszahlung Anteilkapitale) aufgleisen kann. Falls die Formalitäten gegenüber der Liegenschaftsverwaltung oder dem Bevölkerungsamt etc. ins Stocken geraten oder und Fragen zum Mietvertrag auftauchen, unterstützt dich die Infokomm gerne.

Willkommen

Wir heissen Dich herzlich willkommen in Deinem neuen Zuhause und freuen uns, Dich als Mitbewohner:in in unserem Grosshaushalt kennen zu lernen!

Aufnahme in die Genossenschaft / Einzugsformular

Die ersten Admin-Hürden sind hoffentlich bereits geschafft! Damit sind gemeint :

  • Du hast das Einzugsformular ausgefüllt an unsere Liegenschaftsverwaltung geschickt;
  • Du hast den Mietvertrag als Solidarmieter:in unterschrieben;
  • Du bist stimmberechtigtes Mitglied unserer Genossenschaft und hast einen Anteilschein von 500 Franken erworben;
  • Du weisst, dass du insgesamt 10‘000 Franken Anteilkapital pro Zimmer einzahlen musst und weisst, dass dieses Geld an die IBAN CH27 0839 0107 1980 0100 0 der Genossenschaft Karthago überwiesen werden soll.

Falls da noch was fehlen sollte, dann melde dich dafür nochmals direkt bei unserer Liegenschaftsverwaltung. Unsere zuständige Bewirtschafterin ist erreichbar unter Stephanie.Egger@fischer97.ch.

Einstieg ins Zusammenleben im Grosshaushalt

Und dann heisst es auf die Leute im Haus zugehen und Fragen stellen. Lass dich durch das Haus führen und erklären, wie wir uns organisiert haben, lerne unsere Köchinnen und ihre feine Küche kennen, probiere dich durch das Kiosk-Sortiment, werfe eine Blick ins Gästezimmer oder ins Gemeinschaftsbüro, schau einen Film oben in den Mansarden, reserviere den Gruppenraum tagsüber für dein Homeoffice oder den Ess-Saal am Wochenende für dein nächstes Familienfest, spiele Pingpong im Keller und lass dir zeigen, wo der Gemeinschafts-Grill und -Drucker stehen.

Im Haus kommunizieren wir untereinander über einen E-Mail-Verteiler. Bitte schicke uns die E-Mail-Adresse, die wir dort verwenden dürfen. Sobald dies geklappt hat, erreichst Du das Haus über haus@lists.karthago.ch.

Pro Jahr finden vier bis sechs Vollversammlungen (VV) für alle Hausbewohnenden statt. An einer VV trifft sich das ganze Haus und bespricht aktuelle Angelegenheiten, wie z.B. die Nutzung der gemeinsamen Räume oder die Gestaltung von Anlässen etc. Du bist herzlich eingeladen, Dich mit Deinen Ideen und Anregungen einzubringen und mitzuentscheiden. Die VV finden in der Regel abends um ca. 20 Uhr im Ess-Saal statt.

Auf Wiedersehen

Austritt aus der Genossenschaft / Auszugsformular

Bitte fülle das Auszugsformular so rasch wie möglich aus und lasse es der Liegenschaftsverwaltung zukommen.

Du wohnst zwar schon bald nicht mehr hier, aber du kannst natürlich trotzdem weiterhin Genossenschafter*in bleiben. Dies ist eine Möglichkeit, weiterhin mit dem Karthago verbunden zu sein. Damit kannst du auch zukünftig die Idee des genossenschaftlichen und nachbarschaftlichen Wohnens unterstützen und u.a. an unseren lebhaften GVs mitwirken.

Bitte kreuze im Auszugsformular diesbezüglich deinen Wunsch an. Dabei gibt es Folgendes zu beachten: Möchtest du weiterhin Genossenschafter*in bleiben, ist ein Mindestbetrag von Fr. 500 in der Genossenschaft zu belassen. Dies ist auch zu beachten, falls dein Anteilkapital vom Freizügigkeitskapital deiner Pensionskasse stammt. Nach einer Rückzahlung der Fr. 10'000 an die Pensionskasse oder Dahrlehensgeber:innen müsstest du - damit wir deinem Wunsch nachkommen können - erneut Fr. 500 als Genossenschaftsbeitrag einzahlen.

Bei Fragen zur Auszahlung des Anteilkapital wende Dich am besten direkt an Pia Wolfisberg von der Liegenschaftsverwaltung pia.wolfisberg@fischer97.ch.

Offene Rechnungen

Kümmere dich auch darum, dass alle offenen Rechnungen gegenüber der Küche, dem Kiosk, Drucker beglichen sind und fordere ausstehende Abrechnungen selbständig ein oder treffe mit den Verantwortlichen eine Abmachung, so dass sie dich erreichen können.